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Jetzt bis zu 50% go-digital Förderung
bis Ende 2024

durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sichern.
Jetzt auch mit Digitalisierungsstrategien und Datenkompetenz
Weiterhin Online-Marketing förderbar.

Förderung durch das BMWi / KlickPiloten als Ihr GoDigital Berater

go-digital ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und zielt insbesondere auf kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) ab. Derzeit werden über das GoDigital Programm Start-Ups nur gefördert, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Gerne können wir Sie auch zu dem Förderprogramm Digital Jetzt beraten und die Möglichkeit, beide Programme zu kombinieren.
Für Dienstleistungen rund um Beratung und Umsetzung empfehlen wir, zunächst das go-digital Programm, unter anderem, da bei Digital Jetzt aktuell längere Wartezeiten bei der Einreichung vorkommen können.

Förderfähigkeit Kriterien:

  • KMU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks
  • Start-Ups können im Rahmen von go-digital beraten werden, wenn bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.
  • Technologisches und Innovations-Potenzial
  • Weniger als 100 Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
  • Maximal einen Vorjahresumsatz von 20 Millionen
  • Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung erfüllen

50% Zuschuss bis zu 16.500,- EURO bei max 30 Beratertagen

Beratungs- und Umsetzungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent bezuschusst. Wir beraten und helfen Ihnen gerne dabei, sich einen Förderbetrag von bis zu 16.500 EUR zu sichern.

Digitalisierung und somit Online-Marketing wird gefördert

Go-digital ist in fünf Module gegliedert und unterstützt vor allem die folgenden Bereiche:

  1. Digitalisierungsstrategie
  2. Digitale Geschäftsprozesse
  3. Digitale Markterschließung (z.B. Online-Marketing)
  4. Datenkompetenz (z.B. Datawarehouse, Dashboards, Marketing-Automation, CRM)
  5. IT-Sicherheit (z.B. Cookie Consent und Website Security).

Hierrunter fallen natürlich die Beratung, Strategie und Umsetzung von Online-Marketing. Es werden allerdings keine Lizenzen oder Google Klicks gefördert.

Beispielthemen könnten sein:

  • Entwicklung und Umsetzung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Beratung und Schulungen im Bereich professionellen Online-Marketings
  • Aufbau einer modernen Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
  • Anbindung an verschiedene Marktplätze wie eBay oder Amazon
  • Einführung Social-Media-Tools, Website-Monitoring, SEO und Content-Marketing

Die KlickPiloten sind eines der autorisierten Beratungsunternehmen im Förderprogramm!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Rahmen des go-digital Förderprogramms die KlickPiloten GmbH als kompetenten Beratungspartner ausgewählt! Wir haben bereits seit Anfang 2019 und auch schon in 2020 viele Projekte erfolgreich abgeschlossen.

Die KlickPiloten unterstützen bei der Erschließung von individuellen Lösungen für den digitalen Vertrieb, Ihr Online-Marketing und die Vernetzung sowie IT Sicherheit Ihres Unternehmens und kümmern sich auch um den Antrag für den staatlichen Zuschuss von bis zu 16.500 EUR. In einem ersten kostenlosen Gespräch klären wir Sie gerne über Ihre Förderfähigkeit auf und beraten Sie zu allen Einzelheiten des Programms und auch zu unseren Leistungen bezgl. der go-digital Förderung.

Ablauf Go Digital Förderprogramm:

  1. Erstberatungsgespräch mit autorisiertem Berater wie den KlickPiloten
  2. Analyse der möglichen Themen für eine Förderung.
  3. Antragsverfahren: Rahmenbedingungen, Projektbeschreibung, Projektvertrag, KMU Erklärung, De-Minimis Erklärung
  4. Nach der Prüfung und Bestätigung beginnt das eigentliche Projekt. Die Laufzeit eines solchen Projekts ist auf maximal ein halbes Jahr angesetzt. Die Antragsphase ist bei ca. 8-12 Wochen.
  5. Die KlickPiloten als autorisiertes Beratungsunternehmen, übernehmen die bürokratischen Themen wie die Antragsstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
  6. Sie können sich somit voll auf Ihre Themen fokussieren.
  7. Die Förderquote ist bei 50% und kann bis zu 16.500€ betragen bei max 30 Beratertagen.
go-digital

Erfolgreich abgeschlossenes Beispiel: https://www.laguso.com (Online-Marketing, Social Media, Shopprozesse, IT Security und Datenschutz)

Weiteres erfolgreich abgeschlossenes Beispiel: https://eiscafe-santin.de/ (Online-Marketing, Social Media, IT Security und Datenschutz)

  1. Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  2. Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
    bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
    *Sollte als Hauptmodul „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.
  3. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen erfolgen. Diese ist in der Vorhabenbeschreibung einzuplanen und im Verwendungsnachweis nachzuweisen.
  4. Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.

Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat der EU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Die bisherigen De-minimis-Beihilfen des beratenen Unternehmens einschließlich der verbundenen Unternehmen müssen bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.

(Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).

  • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen

Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen

  • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
  • In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren

Ziel: möglichst durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen im Unternehmen

Gefördert werden folgende Inhalte:

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
  • Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
  • Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
  • nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren

Ziel: Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen