1. Zunächst muss ein Hauptmodul mit mindestens 51 Prozent des Förderschwerpunktes gewählt werden.
  2. Im Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig, einschließlich
    bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung
    bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte in der Umsetzungsphase
    sowie zwei Beratertage für IT-Sicherheit*
    *Sollte als Hauptmodul „Digitale Markterschließung“ oder „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ gewählt werden, so sind zwingend zwei Beratertage für IT-Sicherheit (Förderkriterien nach Modul IT-Sicherheit) durchzuführen. Hierfür kann bei Bedarf ein sachverständiger Dritter einbezogen werden.
  3. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Beratungsleistung in einem oder in beiden Nebenmodul(en) mit insgesamt bis zu zehn Beratertagen erfolgen. Diese ist in der Vorhabenbeschreibung einzuplanen und im Verwendungsnachweis nachzuweisen.
  4. Im Falle einer Kombination von Hauptmodul und Nebenmodul(en) sind maximal 30 Beratertage förderfähig.